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Eindeutigere Formulierungen für die Beitrittserklärung #4

@sloede

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@sloede

Im Moment ist die Beitrittserklärung an manchen Stellen unscharf formuliert bzw. es gibt Potenzial, mögliche Unklarheiten auszuschließen. Manches ist vielleicht Quatsch oder wundert nur mich, in dem Fall bitte ignorieren...

  1. Die Überschrift lautet Beitrittserklärung, weiter bin ich dann aber Antragsteller. Eine Erklärung klingt für mich nach einer einseitigen Handlung (danach bin ich Mitglied, solange ich mich an die Regeln halte), ein Antrag muss erst noch geprüft & genehmigt werden. Was ist nun richtig?

  2. Falls der Antrag genehmigt werden muss, werde ich dann noch einmal informiert? Wenn ja, in welcher Form (Mail, Brief)?

  3. Den Satz

    Der Mitgliedsbeitrag ist unter Angabe der oben genannten Email,
    oder falls später bekannt der Mitgliedsnummer, auf folgendes Vereinskonto
    zu überweisen:
    

    würde ich konkreter formulieren:

    Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig unter Angabe der oben genannten Email-Adresse bzw. ab
    dem zweiten Mitgliedsjahr unter Angabe der Mitgliedsnummer auf folgendes Vereinskonto
    zu überweisen:
    

    Falls man eine Bestätigung seiner Mitgliedschaft erhält, könnte man den Satz entsprechend abändern, dass der Betrag z.B. erst mit Erhalt der Bestätigung fällig wird.

  4. Der Satz mit der beantragbaren anteiligen Zahlung im ersten Beitragsjahr ist auch sehr verwirrend. Man geht davon aus, dass man das im Formular irgendwo ankreuzen kann (zumindest habe ich etwas Entsprechendes gesucht). Ein Studium des Latex-Codes zeigt, dass dies wohl auch einmal so vorgesehen war.

    So ist das aber nichts Halbes und nichts Ganzes: Entweder man bekennt sich dazu, dass (eigentlich) keiner Lust hat im Oktober einzutreten und für das ganze Jahr zu zahlen, dann sollte man das auch per Häkchen machen können. Oder das ist einem zu viel Aufwand, und man lässt es ganz sein.

    Ein Vorschlag zur Güte: Man legt für das erste Beitragsjahr einen anteiligen Mitgliedsbeitrag fest, der den verbleibenden vollen Kalendermonaten zum Antragszeitpunkt entspricht. (Beispiel: Antrag zum 14.5. gestellt, 7 verbleibende volle Monate, 35 EUR für erstes Jahr). Das kann sich dann jeder selbst ausrechnen, Fehler sind dann eher zu Gunsten des Vereins, und man muss nix mehr genehmigen.

Ich bin mal gespannt, was ihr denkt (bzw. ob überhaupt jemand eine Meinung zum Thema hat).

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